Das Generationenhaus Altaussee und in unmittelbarer Nachbarschaft das Seniorenzentrum der Volkshilfe in Bad Aussee sind nicht mehr wegzudenkende Einrichtungen für Menschen, die in größerem Umfang Pflege und Betreuung benötigen. Die Mobilen Dienste der Volkshilfe sind seit Jahrzehnten verlässliche Partner in der Hauskrankenpflege und bieten zudem monatlich einen Pflegestammtisch mit Austausch- und Informationsmöglichkeit für pflegende Angehörige an. Seitens des SHV Liezen wird Demenzberatung angeboten, das Generationenhaus liefert Essen auf Rädern und es gibt dort auch betreubare Wohneinheiten in räumlicher Nähe zum Pflegeheim. Zudem gibt es in unserem Ort seit vielen Jahren den Sozialkreis Altaussee. Dieser Verein, bestehend aus sechs Frauen, betreibt ehrenamtlich den weit über unsere Ortsgrenzen hinaus bekannten Tauschmarkt im Volkshaus Altaussee und verleiht Pflegebetten und andere Pflegebehelfe. Die erwirtschafteten Mittel werden zur Gänze gemeinnützigen Zwecken zugeführt. So verfügt Altaussee über eine einzigartige Ressource: In Notsituationen ist rasche, unbürokratische (finanzielle) Hilfe möglich. Nebenbei bemerkt, der Sozialkreis unterstützt die Nachmittagsbetreuung, leistet Musikschulbeiträge, unterstützt die Schule, die Feuerwehr – eine wirklich großartige und im Dorf gewachsene Institution! Der Hospizverein Ausseerland Hinterberg sowie der Verein „Zeitpolster“ stehen zudem mit engagierten und ausgebildeten Ehrenamtlichen in Krisen- und Notsituationen bereit.
Plätze im Pflegeheim sind die kostenintensivste Variante für Land und Gemeinden, welche einen Großteil der Kosten zu tragen haben. Für die BewohnerInnen ist es eine einfache Rechnung: 80 % ihres laufenden Einkommens aus 12 Monaten (nicht ihres Immobilien- oder Kapitalvermögens) sowie das Pflegegeld wird zur Kostendeckung herangezogen. Als Taschengeld verbleiben die Sonderzahlungen, 20 % des laufenden Einkommens sowie ein kleiner Teil des Pflegegeldes. Anders die Hauskrankenpflege: Hier gibt es nach Einkommen und Art der erbrachten Leistung sozial gestaffelte Stundensätze für die KundInnen, welche durch Land und Gemeinde gestützt werden. Allerdings, Sonn- und Feiertagsstunden werden mit 100 %igem Zuschlag verrechnet, und dieser ist vom Kunden selbst zu tragen. Somit ist die HKP gut aufgestellt , grundsätzlich leistbar und wird von der öffentlichen Hand gestützt. Der Umfang der angeforderten Leistungen muss aber genau kalkuliert werden, damit noch genügend Geld zum Leben übrig bleibt, denn anders als in der stationären Langzeitpflege wird hier mit Zeiteinheiten abgerechnet. Besonders wichtig ist in diesem Falle eine angemessene Pflegegeldeinstufung. Die 24 Stunden Betreuung – ausländische Betreuungskräfte wohnen im Haushalt und erbringen Betreuungsleistungen - erfordert inhaltlich eine kritische Betrachtung, kann aber im Einzelfall und so lange der Zustand der betreuten Person sich nicht verschlechtert, eine angemessene Alternative darstellen. Allerdings ist hier ein ordentliches Budget erforderlich; die Kosten sind nämlich selbst zu tragen; das Sozialministeriumservice (ehem. Bundessozialamt) leistet auf Antrag einen Zuschuss, der aber nicht sozial gestaffelt, sondern für alle gleich hoch ist.
Prävention:
Es ist eine Gnade, bei guter Gesundheit ein hohes Alter zu erreichen. Die Regel ist es leider nicht. Aber bei frühzeitiger Beratung und Hilfestellung, z.B. im Hinblick auf altersgerechte Adaption der Wohnung, Pflegegeld- und andere Unterstützungsleistungen kann man Bewusstsein schaffen und so mancher Sturz mit schwerwiegenden Folgen müsste erst gar nicht passieren.
Koordination:
Jede/r Gemeindebürger/in sollte die Möglichkeit haben, in der jeweiligen Situation entsprechend versorgt zu sein. Dazu braucht es aber eine neutrale Anlaufstelle, die die Situation bewertet und entsprechende Weichen stellt. Wir erachten dies als sinnvoll und setzen uns dafür ein, eine solche zu schaffen.
Aufklärung:
Wussten Sie z.B., dass zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, zur barrierefreien
Adaptierung von Wohnungen, zur Anschaffung von Heilbehelfen etc. eine Unterstützung beim Sozialministeriumservice beantragt werden kann?
Vernetzung:
Alle Institutionen, haupt- oder ehrenamtlich, wollen das Beste. Zu erreichen ist dies nur durch gemeinsamen Informationsstand und Zusammenarbeit auf Augenhöhe im Sinne der Betroffenen. Hilfestellung:
Plötzlich ist man pflegender Angehöriger, Angehöriger eines Pflegeheimbewohners oder selbst betroffen, ohne familiäre oder freundschaftliche Unterstützung. Eine Ausnahmesituation, für die eine Gemeinde vorgesorgt haben muss. Mit Menschen im Amt, die sich auskennen und kundenorientiert informieren, die richtigen Ansprechpartner für unterschiedlichste Herausforderungen kennen oder herausfinden und Kontakte herstellen.
Angebotserweiterung:
Zudem ist unserer Meinung nach ein Angebot für Kurzzeitpflege, Tagesbetreuung, betreutes Wohnen und eine zeitlich erweiterte Form der Betreuung zu Hause erforderlich. Offenheit zum Thema:
Wir müssen erreichen, dass über Wünsche, Bedürfnisse, Notlagen… geredet wird und unsere Gemeinde ohne Scheu zu diesen Fragen kontaktiert wird, dass innovative Ideen geäußert, neue Gedanken gedacht und neue Wege gegangen werden dürfen.
Alte, kranke, schwache Menschen haben eine leise Stimme und meist keine Lobby. Die Haltung einer Gesellschaft wird aber vor allem am Umgang mit diesen Menschen gemessen. Wir sind offen für die Bedürfnisse dieser Generation und bestrebt, individuelle Lösungen zu entwickeln.